Wie kanadische Bergbauunternehmen ihre Bekanntheit bei deutschen Investoren steigern
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Juni 10, 2026Der Frankfurter Freiverkehr (Open Market) ist ein Multilaterales Handelssystem (MTF), das von der Deutsche Börse AG an der Frankfurter Wertpapierbörse betrieben wird. Er gilt nicht als EU-regulierter Markt im Sinne von MiFID II, was vereinfachte Zulassungsvoraussetzungen ermöglicht. Er ist häufig Zweitlistingsplatz für kanadische und andere internationale Small-Cap-Unternehmen, die europäische Investoren ansprechen möchten.
Definition und regulatorischer Status
Der Freiverkehr (Open Market) ist ein Handelssegment der Frankfurter Wertpapierbörse (Börse Frankfurt), das von der Deutsche Börse AG betrieben wird. Nach der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) gilt er als Multilaterales Handelssystem (MTF) – nicht als Regulierter Markt.
Diese Unterscheidung hat erhebliches Gewicht. EU-regulierte Märkte wie das Prime Standard- und das General Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse unterliegen strengen EU-weiten Prospektpflichten, laufenden Offenlegungsverpflichtungen sowie der Aufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Der Freiverkehr wird in erster Linie durch die eigene Börsenordnung der Deutschen Börse geregelt und fällt nicht in gleicher Weise unter die vollständige EU-Prospektverordnung.
Der Freiverkehr gliedert sich in Teilsegmente, wobei das bekannteste Scale ist – ein auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtetes Segment mit erhöhten Transparenzanforderungen – sowie das Basic Board, das lediglich Mindeststandards vorschreibt.
Unterschiede zwischen dem Freiverkehr und EU-regulierten Märkten
Die nachstehende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Frankfurter Freiverkehr und den EU-regulierten Marktsegmenten zusammen:
| Merkmal | Freiverkehr (Open Market) | EU-Regulierter Markt (z. B. General Standard) |
|---|---|---|
| Einstufung nach MiFID II | Multilaterales Handelssystem (MTF) | Regulierter Markt |
| Zuständige Aufsicht | Deutsche Börse AG (Börsenordnung) | BaFin und EU-Gesetzgebung |
| EU-Prospektverordnung | Für die Zulassung grundsätzlich nicht erforderlich | Vollständiger EU-konformer Prospekt in der Regel erforderlich |
| Laufende Offenlegungspflichten | Börsenseitig definiert; geringer als im regulierten Markt | EU-Marktmissbrauchsverordnung und Transparenzrichtlinie gelten unmittelbar |
| Typische Emittenten | Internationale Small Caps, Wachstumsunternehmen | Größere, etablierte europäische Unternehmen |
Da der Freiverkehr kein regulierter Markt im Sinne des EU-Rechts ist, haben dort zugelassene Wertpapiere keinen automatischen Anspruch auf EU-weites Prospektpassporting. Das Niveau der verpflichtenden Emittentenaufsicht weicht wesentlich von den Standards regulierter Märkte ab.
Warum kanadische Small-Cap-Unternehmen den Frankfurter Freiverkehr nutzen
Kanadische Small-Cap-Unternehmen – insbesondere solche, die an der TSX Venture Exchange (TSXV) oder der Canadian Securities Exchange (CSE) notiert sind – streben aus verschiedenen praktischen Gründen eine Zweitnotierung im Frankfurter Freiverkehr an:
- Zugang zu europäischen Privat- und institutionellen Investoren: Frankfurt ist eines der größten Aktienzentren Europas und bietet Sichtbarkeit bei einer breiten Anlegerbasis außerhalb Nordamerikas.
- Vereinfachtes Zulassungsverfahren: Da der Freiverkehr ein MTF ist, das durch Börsenregeln und nicht durch den vollständigen EU-Regulierungsrahmen geregelt wird, sind die Dokumentations- und Kostenvoraussetzungen für ausländische Unternehmen erheblich geringer als bei einer Notierung im regulierten Markt.
- In der Regel kein gesonderter Prospekt erforderlich: Ein Unternehmen, das bereits an einer anerkannten kanadischen Börse notiert ist, kann die Freiverkehrszulassung häufig auf Basis vorhandener Heimatmarkt-Offenlegungsunterlagen beantragen, vorbehaltlich der Anforderungen der Deutschen Börse. Antragsteller sollten die aktuellen Börsenregeln direkt bei der Börse Frankfurt prüfen.
- Handel in Euro: Aktien können während europäischer Handelszeiten in Euro gehandelt werden, was die Liquiditätsfenster über nordamerikanische Handelszeiten hinaus erweitern kann.
- Sektorinteresse: Europäische Investoren haben historisch Interesse an kanadischen Rohstoff-, Bergbau-, Cannabis- und Technologiesektoren gezeigt, die auf der TSXV und der CSE stark vertreten sind.
Kanadische Emittenten bleiben dem Wertpapierrecht ihres Heimatjurisdiktionsrechts unterworfen und müssen fortlaufend Offenlegungsdokumente auf SEDAR+ einreichen, dem System für die elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der Canadian Securities Administrators (CSA). Die Frankfurter Notierung ersetzt oder ändert diese Verpflichtungen nicht.
Hinweise für Anleger
Anleger, die kanadische Small-Cap-Aktien über den Frankfurter Freiverkehr erwerben möchten, sollten mehrere strukturelle Faktoren beachten:
- Eingeschränkte Pflichtaufsicht: Emittenten im Freiverkehr unterliegen nicht demselben von der BaFin durchgesetzten laufenden Offenlegungsregime wie Unternehmen an regulierten Märkten. Für maßgebliche Finanz- und wesentliche Informationen sind die Heimatmarkt-Einreichungen des Emittenten auf SEDAR+ heranzuziehen.
- Währungs- und Spreadrisiko: Die in Euro notierten Frankfurter Kurse können aufgrund von Währungsschwankungen, Zeitzonenunterschieden und Liquiditätsunterschieden von den kanadisch-dollar-notierten Kursen an der Heimatbörse abweichen.
- Liquidität: Die Handelsvolumina bei der Frankfurter Zweitnotierung sind häufig geringer als an der primären kanadischen Börse. Geld-Brief-Spannen können entsprechend weiter sein.
- Designated Sponsors: Im Teilsegment Scale sind Emittenten verpflichtet, einen Designated Sponsor zu beauftragen – einen Finanzintermediär, der Liquidität bereitstellt und Analystenabdeckung gewährleistet –, was die Preisfindung im Vergleich zum Basic Board verbessern kann.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Frankfurter Freiverkehr eine regulierte Börse im Sinne des EU-Rechts?
Benötigen kanadische Unternehmen einen gesonderten Prospekt für die Notierung im Frankfurter Freiverkehr?
Wo finden Anleger offizielle Offenlegungsdokumente für in Frankfurt notierte kanadische Unternehmen?
Was ist der Unterschied zwischen den Teilsegmenten Scale und Basic Board im Freiverkehr?
Quellen
Börse Frankfurt – Informationen zum Freiverkehrssegment (boerse-frankfurt.de); Deutsche Börse AG – Börsenordnung und Regelwerk (deutsche-boerse.com); BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Überblick über Marktklassifizierungen (bafin.de); European Securities and Markets Authority (ESMA) – MiFID-II-Rahmen und MTF-Definition (esma.europa.eu); Canadian Securities Administrators (CSA) – SEDAR+-System für laufende Offenlegung (sedarplus.ca); TSX Venture Exchange – Unternehmenshandbuch und Hinweise zur internationalen Notierung (tsx.com). Abgerufen am 09.06.2026.
Von Boersenpost · geprüft von Carsten Schmider, Finanzanalyst – zuletzt aktualisiert am 9. Juni 2026. Bildungsinhalte, keine Anlageberatung.
